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Wahl-ABC: Fünf-Prozent-Klausel
Zum Beispiel bei der Bundestagswahl ist eine Partei vom Verhältnisausgleich und damit vom Mandatsgewinn ausgeschlossen, die nicht wenigstens fünf Prozent aller im Bundesgebiet abgegebenen Zweitstimmen erhält oder mindestens drei Direktmandate erringt.
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