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Wahl-ABC: (Wahl-)Ehrenamt
Zur Übernahme von Wahlehrenämtern ist man gesetzlich
verpflichtet. Es darf aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nur aus
einem wichtigen Grund abgelehnt werden. Zur Wahlhelfertätigkeit können Sie sich unter "Wahlhelfereinsatz" informieren.
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