Für die Durchführung eines Bürgerentscheides in Velbert bestimmt die
Satzung für die
Durchführung von Bürgerentscheiden vom 07.03.2006 das Verfahren.
Die Vorbereitung und Durchführung eines Bürgerentscheides entsprechen
denen einer allgemeinen Wahl. Dabei werden hierfür mind. 25 Stimmbezirke
(Abstimmungslokale) eingerichtet. Die Abstimmung per Brief ist möglich.
Der Bürgerentscheid ist erfolgreich, wenn die gestellte Frage von der
Mehrheit mit Ja beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit mind. 20 % der
Bürger beträgt. Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit Nein
beantwortet.