Das Bürgerbegehren ist der formalisierte Antrag einer
Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern auf Herbeiführung eines
Bürgerentscheids.
Die Bürgerschaft will dabei anstelle des Rates
beschließen.
Das Bürgerbegehren muss enthalten:
die zur Entscheidung zu bringende Frage,
die Begründung,
die Angabe von bis zu drei Vertretungsberechtigten,
den Kostendeckungsvorschlag mit Bezifferung der Kosten,
(in Velbert) mind. 4.100 Unterschriften von Wahlberechtigten.
Bei Zulässigkeit des Bürgerbegehrens muss sich der Rat
entscheiden,
ob er dem Bürgerbegehren entsprechen will, so dass der
Bürgerentscheid entfällt, oder
ob er sich mit den Bevollmächtigten des Bürgerbegehrens auf eine
einvernehmliche Regelung verständigen will und kann, so dass der
Bürgerentscheid überflüssig wird, oder
ob er dem Bürgerbegehren nicht entsprechen will. In diesem Falle
muss der Rat einen Termin für den Bürgerentscheid festsetzen, der
innerhalb von drei Monaten durchgeführt werden muss.