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Bürgerbegehren

Wahl-ABC:  Bürgerbegehren


Das Bürgerbegehren ist der formalisierte Antrag einer Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern auf Herbeiführung eines Bürgerentscheids.
Die Bürgerschaft will dabei anstelle des Rates beschließen.

Das Bürgerbegehren muss enthalten:

  • die zur Entscheidung zu bringende Frage,
  • die Begründung,
  • die Angabe von bis zu drei Vertretungsberechtigten,
  • den Kostendeckungsvorschlag mit Bezifferung der Kosten,
  • (in Velbert) mind. 4.100 Unterschriften von Wahlberechtigten.

Bei Zulässigkeit des Bürgerbegehrens muss sich der Rat entscheiden,

  • ob er dem Bürgerbegehren entsprechen will, so dass der Bürgerentscheid entfällt, oder
  • ob er sich mit den Bevollmächtigten des Bürgerbegehrens auf eine einvernehmliche Regelung verständigen will und kann, so dass der Bürgerentscheid überflüssig wird, oder
  • ob er dem Bürgerbegehren nicht entsprechen will. In diesem Falle muss der Rat einen Termin für den Bürgerentscheid festsetzen, der innerhalb von drei Monaten durchgeführt werden muss.

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