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Briefwahl

Wahl-ABC:  Briefwahl


Wahlberechtigte, die das Wahllokal aufsuchen können oder möchten, haben die Möglichkeit, per Briefwahl zu wählen.
Die erforderlichen Unterlagen (Wahlschein und Briefwahlunterlagen) müssen rechtzeitig persönlich oder schriftlich (auch per Telefax oder eMail möglich) angefordert werden.
Auf der Homepage der Stadt Velbert wird rechtzeitig vor jeder Wahl die Möglichkeit eingerichtet, Briefwahlunterlagen online zu beantragen.
Eine behinderte Wahlberechtigte bzw. ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung von einer anderen Person helfen lassen.

Briefwähler/innen sollten beachten, dass verlorene Wahlscheine nicht ersetzt werden dürfen. Die Risiken einer Briefwahl liegen damit bei der Wählerin / beim Wähler
 

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