Die Bewerberinnen und Bewerber werden von den wahlberechtigten
Parteimitgliedern in einer bestimmten Versammlung (Nominationsversammlung)
in geheimer Wahl gewählt. Es können sich aber auch Einzelbewerber sowie
Wählergruppen zur Wahl stellen.
Grundvoraussetzung ist, dass die Wählbarkeitsvoraussetzungen erfüllt
werden. Außerdem sind in bestimmten Fällen Unterstützungsunterschriften
erforderlich.