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Abstimmungsrecht

 

Es gelten die Voraussetzungen der Landtagswahl. Danach sind bei einer Volksabstimmung eintragungs- und stimmberechtigt, wer am Tag der Eintragung bzw. der Abstimmung

  • Deutsche(r) ist,
  • das 18. Lebensjahr vollendet hat,
  • seit mindestens dem 16. Tag vor der Eintragung bzw. der Abstimmung in Nordrhein-Westfalen seine Hauptwohnung hat und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.