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BekanntmachungenDie Durchführung einer Volksabstimmung ist in Teilen
mit der Durchführung eines Bürgerbegehrens und eines Bürgerentscheides
vergleichbar. Dagegen wurden im Jahre 2003 bereits zwei Volksinitiativen initiiert und durchgeführt, von denen eine erfolgreich war. Im Jahr 2006 sind zwei Volksinitiativen im Zusammenhang mit der Kürzung von Mitteln für die Kinder- und Jugendarbeit initiiert. Bei einer Volksinitiative sind keine besonderen öffentlichen
Bekanntmachungen erforderlich und vorgesehen. Die Unterschriftensammlung
der Träger der Volksinitiativen erfolgt in deren Kompetenz und
Verantwortung. |
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