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Wahlrecht

 

Zur Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen ist wahlberechtigt, wer am Wahltag

  • Deutsche(r) ist,
  • das 18. Lebensjahr vollendet hat,
  • mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in Nordrhein-Westfalen seine Hauptwohnung hat und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.