Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen durch den
Kreiswahlleiter (Veröffentlichung erfolgt mehrere Monate vor dem
Wahltag)
Bekanntmachung über das Recht zur Einsichtnahme in das
Wählerverzeichnis (Veröffentlichung erfolgt spätestens am 24. Tag vor
dem Wahltag im Amtsblatt der Stadt Velbert)
Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge durch den
Kreiswahlleiter (Veröffentlichung erfolgt spätestens am 26. Tag vor
dem Wahltag)
Bekanntmachung von Ort und Zeit des Zusammentritts der
Briefwahlvorstände (Veröffentlichung erfolgt spätestens am 8. Tag vor
dem Wahltag im Amtsblatt der Stadt Velbert)
Wahlbekanntmachung (Veröffentlichung erfolgt spätestens am 6. Tag vor
dem Wahltag im Amtsblatt der Stadt Velbert)
Veröffentlichung des Wahlergebnisses durch den Landeswahlleiter
(Veröffentlichung erfolgt nach Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses im Land NRW)