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Bekanntmachungen

 

  • Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen durch den Kreiswahlleiter
    (Veröffentlichung erfolgt mehrere Monate vor dem Wahltag)
  • Bekanntmachung über das Recht zur Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis
    (Veröffentlichung erfolgt spätestens am 24. Tag vor dem Wahltag im Amtsblatt der Stadt Velbert)
  • Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge durch den Kreiswahlleiter
    (Veröffentlichung erfolgt spätestens am 26. Tag vor dem Wahltag)
  • Bekanntmachung von Ort und Zeit des Zusammentritts der Briefwahlvorstände
    (Veröffentlichung erfolgt spätestens am 8. Tag vor dem Wahltag im Amtsblatt der Stadt Velbert)
  • Wahlbekanntmachung
    (Veröffentlichung erfolgt spätestens am 6. Tag vor dem Wahltag im Amtsblatt der Stadt Velbert)
  • Veröffentlichung des Wahlergebnisses durch den Landeswahlleiter
    (Veröffentlichung erfolgt nach Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses im Land NRW)