Integrationsrat
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Die Bildung eines Ausländerbeirates ist mit Änderung der
Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) im Jahre 1994 zur
Pflicht geworden.
Die Absicht des Gesetzgebers ist, durch die Wahl von
Ausländerbeiräten eine stärkere Integration der ausländischen Bürgerinnen und
Bürger sowie deren stärkere politische Beteiligung anzustreben.
Gemäß § 27 GO NRW ist "in Gemeinden mit mindestens 5.000
ausländischen Einwohnern ein Ausländerbeirat zu bilden".
In Abwandlung dieser Bestimmung – zugelassen durch das
Innenministerium – bildet die Stadt Velbert einen Integrationsrat mit
erweiterten Kompetenzen und einer Ausweitung der Wahlberechtigung u. a. auf
eingebürgerte Ausländer und auf Aussiedler. Der Integrationsrat ist berechtigt,
sich mit allen Angelegenheiten der Gemeinde zu befassen; er vertritt die
Interessen der in Velbert wohnenden Migrantinnen und Migranten.
Der Integrationsrat der Stadt Velbert wurde am 7. Februar
2010 in freier, gleicher und geheimer Wahl für die Dauer von fünf Jahren
gewählt. In Velbert waren 8.142 Personen wahlberechtigt. Die Wahlbeteiligung
betrug 13,85 %.
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