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Integrationsrat

Für weitere Informationen zur Wahl des Integrationsrates klicken Sie bitte auf die entsprechenden Stichwörter im Menü rechts.

Die Bildung eines Ausländerbeirates ist mit Änderung der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) im Jahre 1994 zur Pflicht geworden.
Die Absicht des Gesetzgebers ist, durch die Wahl von Ausländerbeiräten eine stärkere Integration der ausländischen Bürgerinnen und Bürger sowie deren stärkere politische Beteiligung anzustreben.

Gemäß § 27 GO NRW ist "in Gemeinden mit mindestens 5.000 ausländischen Einwohnern ein Ausländerbeirat zu bilden".
In Abwandlung dieser Bestimmung – zugelassen durch das Innenministerium – bildet die Stadt Velbert einen Integrationsrat mit erweiterten Kompetenzen und einer Ausweitung der Wahlberechtigung u. a. auf eingebürgerte Ausländer und auf Aussiedler. Der Integrationsrat ist berechtigt, sich mit allen Angelegenheiten der Gemeinde zu befassen; er vertritt die Interessen der in Velbert wohnenden Migrantinnen und Migranten.

Der Integrationsrat der Stadt Velbert wurde am 7. Februar 2010 in freier, gleicher und geheimer Wahl für die Dauer von fünf Jahren gewählt. In Velbert waren 8.142 Personen wahlberechtigt. Die Wahlbeteiligung betrug 13,85 %.