![]() |
||||||||
|
||||||||
|
|
WissenswertesDas Wahlgebiet für die Wahl der Abgeordneten aus der Bundesrepublik Deutschland ist das Bundesgebiet. Das Wahlgebiet wird für die Stimmabgabe in Wahlbezirke eingeteilt Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listenwahlvorschlägen. Jede(r) Wähler/in hat eine Stimme. Die Wahlperiode beträgt fünf Jahre. Wahlvorschläge können von Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen mit Sitz, Geschäftsleitung, Tätigkeit und Mitgliederbestand in den Gebieten der Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft in Form von Listen eingereicht werden. Die Listen können als Landeslisten für einzelne Länder oder als gemeinsame Liste für alle Länder eingereicht werden. Auf die Bundesrepublik Deutschland entfallen 99 Abgeordnetensitze der insgesamt 736 des Europäischen Parlaments. Im Gebiet der Europäischen Union besteht kein einheitliches Wahlrecht. Vielmehr werden bei den Europawahlen die einzelstaatlichen Rechtsvorschriften angewendet, die wiederum durch Übereinkünfte der Mitgliedsstaaten der Gemeinschaft ergänzt werden. Zu den Übereinkünften zählen:
Über diese allgemeinen Vorgaben hinaus unterliegt die Wahl jedoch den Regelungen der nationalen Wahlgesetze.
|
![]() |
|