Bekanntmachungen zur Europawahl
- Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und Erteilung von
Wahlscheinen
- Wahlbekanntmachung
- Ort und Zeit des Zusammentritts der Briefwahlvorstände
(Veröffentlichungen erfolgen ca. acht Wochen vor der nächsten Europawahl)
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