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Bekanntmachungen zur Europawahl

 

  • Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und Erteilung von Wahlscheinen
  • Wahlbekanntmachung
  • Ort und Zeit des Zusammentritts der Briefwahlvorstände

(Veröffentlichungen erfolgen ca. acht Wochen vor der nächsten Europawahl)