Wahlrecht
Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltage
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine
Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Daneben sind auf Antrag auch viele Deutsche, die einen
Wohnsitz im Ausland haben, wahlberechtigt.
Informationen dazu erhalten Sie auf Anfrage.
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