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Wahlrecht

 

Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltage

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Daneben sind auf Antrag auch viele Deutsche, die einen Wohnsitz im Ausland haben, wahlberechtigt.
Informationen dazu erhalten Sie auf Anfrage.