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Wissenswertes

 

Das Bürgerbegehren ist der formalisierte Antrag einer Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern auf Herbeiführung eines Bürgerentscheids.
Die Bürgerschaft will dabei anstelle des Rates beschließen. Dabei darf es sich nur um solche Angelegenheiten handeln, für die ein Gemeinde-Rat zuständig ist.

Ein Bürgerbegehren muss enthalten

  • die zur Entscheidung zu bringende Frage,
  • die Begründung,
  • die Angabe von bis zu drei Vertretungsberechtigten,
  • einen Kostendeckungsvorschlag mit Bezifferung der Kosten und
  • (in Velbert) mind. 4.029 Unterschriften von Wahlberechtigten (Stand: Januar 2010)

Ist ein Bürgerbegehren form- und fristgerecht eingereicht, muss der Rat die Zulässigkeit bejahen. Bei Zulässigkeit des Bürgerbegehrens muss sich der Rat entscheiden,

  • ob er dem Bürgerbegehren entsprechen will, so dass der Bürgerentscheid entfällt, oder
  • ob er sich mit den Bevollmächtigten des Bürgerbegehrens auf eine einvernehmliche Regelung verständigen will und kann, so dass der Bürgerentscheid überflüssig wird, oder
  • ob er dem Bürgerbegehren nicht entsprechen will. In diesem Falle muss der Rat einen Termin für den Bürgerentscheid festsetzen, der innerhalb von drei Monaten durchgeführt werden muss.

Für die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Stadt Velbert ist die vom Rat erlassene "Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden" anzuwenden.
Die Vorbereitung und Durchführung eines Bürgerentscheides entspricht der einer allgemeinen Wahl. Dabei werden hierfür in Velbert i. d. R. 25 Abstimmungsbezirke (Abstimmungslokale) eingerichtet. Die Abstimmung per Brief ist möglich.

Ein Bürgerentscheid ist erfolgreich, wenn die gestellte Frage von der Mehrheit mit Ja beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit mind. 20 % der Wahlberechtigten beträgt. Mit Stand Januar 2010 wären das 13.431 Stimmen.
Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit Nein beantwortet.

In Velbert wurden bisher vier Bürgerbegehren eingereicht, von denen drei zu Bürgerentscheiden führten. Zwei Bürgerentscheide waren erfolgreich.