Das Bürgerbegehren ist der formalisierte Antrag einer
Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern auf Herbeiführung eines
Bürgerentscheids.
Die Bürgerschaft will dabei anstelle des Rates beschließen. Dabei darf es
sich nur um solche Angelegenheiten handeln, für die ein Gemeinde-Rat
zuständig ist.
Ein Bürgerbegehren muss enthalten
die zur Entscheidung zu bringende Frage,
die Begründung,
die Angabe von bis zu drei Vertretungsberechtigten,
einen Kostendeckungsvorschlag mit Bezifferung der Kosten und
(in Velbert) mind. 4.029 Unterschriften von
Wahlberechtigten (Stand: Januar 2010)
Ist ein Bürgerbegehren form- und fristgerecht
eingereicht, muss der Rat die Zulässigkeit bejahen. Bei Zulässigkeit des
Bürgerbegehrens muss sich der Rat entscheiden,
ob er dem Bürgerbegehren entsprechen will, so dass der
Bürgerentscheid entfällt, oder
ob er sich mit den Bevollmächtigten des Bürgerbegehrens auf eine
einvernehmliche Regelung verständigen will und kann, so dass der
Bürgerentscheid überflüssig wird, oder
ob er dem Bürgerbegehren nicht entsprechen will. In diesem Falle
muss der Rat einen Termin für den Bürgerentscheid festsetzen, der
innerhalb von drei Monaten durchgeführt werden muss.
Für die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Stadt
Velbert ist die vom Rat erlassene
"Satzung für die
Durchführung von Bürgerentscheiden" anzuwenden.
Die Vorbereitung und Durchführung eines Bürgerentscheides entspricht der
einer allgemeinen Wahl. Dabei werden hierfür in Velbert i. d. R. 25
Abstimmungsbezirke (Abstimmungslokale) eingerichtet. Die Abstimmung per
Brief ist möglich.
Ein Bürgerentscheid ist erfolgreich, wenn die gestellte Frage von der
Mehrheit mit Ja beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit mind. 20 % der
Wahlberechtigten beträgt. Mit Stand Januar 2010 wären das 13.431 Stimmen.
Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit Nein
beantwortet.
In Velbert wurden bisher vier Bürgerbegehren eingereicht, von denen drei
zu Bürgerentscheiden führten. Zwei Bürgerentscheide waren erfolgreich.