Bei Bürgerentscheiden ist abstimmungsberechtigt, wer am Abstimmungstag:
Deutsche(r) ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates
der Europäischen Union besitzt,
das 16. Lebensjahr vollendet hat,
seit mindestens 16 Tagen im Wahlgebiet Velbert
seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine
Wohnung außerhalb des Abstimmungsgebietes hat und