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Bürgerentscheid

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1994 wurden in Nordrhein-Westfalen das Bürgerbegehren und der Bürgerentscheid als wichtige Elemente unmittelbarer Demokratie eingeführt. Beabsichtigt ist die Verbesserung der bürgerschaftlichen Beteiligung am kommunalen Geschehen. Die Einführung des Bürgerbegehrens und des Bürgerentscheides entspricht dem vielfach geäußerten Wunsch nach mehr unmittelbarer Mitsprache- und Beteiligungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger.

Die Bürgerinnen und Bürger haben nunmehr das Recht, in einer Vielzahl kommunaler Angelegenheiten selbst zu entscheiden. Der Beschluss der Bürgerschaft tritt an die Stelle der Entscheidung des Rates, denn der Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Ratsbeschlusses.

Setzen sich Bürgerinnen und Bürger z. B. für den Erhalt eines Hallen- oder Freibades ein, können sie diese Entscheidung nunmehr selbst herbeiführen.
In den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen sind seit 1994 bereits mehr als 380 Bürgerbegehren eingereicht worden. Davon führten 120 zu Bürgerentscheiden (Stand Sommer 2007)..