Der Tag des Bürgerentscheides (Abstimmungstag) und der Text der zur
Entscheidung zu bringenden Frage werden unmittelbar nach dem
entsprechenden Ratsbeschluss veröffentlicht.
Die Bekanntmachung über das Recht zur Einsichtnahme in das
Abstimmungsverzeichnis erfolgt spätestens am 24. Tag vor dem
Abstimmungstag.
Die Abstimmungsbekanntmachung muss spätestens am 6. Tag vor dem
Abstimmungstag erfolgen. Gleichzeitig werden Ort und Zeit des
Zusammentritts der Briefabstimmungsvorstände bekannt gemacht.
Die Veröffentlichung des Ergebnisses des Bürgerentscheides erfolgt
nach der entsprechenden Feststellung durch den Rat.