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Bekanntmachungen

 

  • Der Tag des Bürgerentscheides (Abstimmungstag) und der Text der zur Entscheidung zu bringenden Frage werden unmittelbar nach dem entsprechenden Ratsbeschluss veröffentlicht.
  • Die Bekanntmachung über das Recht zur Einsichtnahme in das Abstimmungsverzeichnis erfolgt spätestens am 24. Tag vor dem Abstimmungstag.
  • Die Abstimmungsbekanntmachung muss spätestens am 6. Tag vor dem Abstimmungstag erfolgen. Gleichzeitig werden Ort und Zeit des Zusammentritts der Briefabstimmungsvorstände bekannt gemacht.
  • Die Veröffentlichung des Ergebnisses des Bürgerentscheides erfolgt nach der entsprechenden Feststellung durch den Rat.