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Wappen der Stadt Velbert
Haupteingang Rathaus

Technischer Gebäudeschutz

Bei einem Starkregenereignis kann das Wasser auf unterschiedlichen Wegen auf Ihr Grundstück oder in Ihr Gebäude eindringen. Folgend aufgeführte Beispiele stellen häufig die Ursache dar:

  • Auf der Erdoberfläche abfließendes Regenwasser gelangt über tiefer oder ebenerdig liegende Gebäudeöffnungen (z.B. Türen, Treppen, Lichtschächte oder Garageneinfahrten) in das Gebäude.
  • Das Wasser im Kanal steigt an und drückt durch den Hausanschluss in den Keller. Wenn Sie keine Rückstausicherung haben, kommt es zur Überflutung. Achtung: Ein Keller ohne Rückstauschutz kann auch bei leichten Regenfällen oder trockenem Wetter überflutet werden.
  • Es kann nach Starkregen oder während lang anhaltender Nässeperioden zu einem Aufstauen von Sickerwasser am Gebäude kommen, welches in Ihr Gebäude eindringen oder für feuchte Wände sorgen kann.
  • Bäche können schlagartig anschwellen und bebaute Gebiete überfluten.

Wie schütze ich mein Eigentum vor Schäden?

Regenwasser und Schlamm können große Schäden an Wohn- und Gewerbegebäuden und Infrastruktureinrichtungen hinterlassen. Hiervon können z.B. Autos, Möbel und Hausrat (insbesondere Waschmaschine und Trockner, die zumeist im Keller stehen) betroffen sein. Zudem können Schäden an der Gebäudesubstanz (z. B. Schimmel oder Vernässung) entstehen. Typisch ist auch das Aufschwimmen von Öltanks mit Ölschäden, welche zusätzlich die Umwelt schädigen.

  • Unwetterwarnungen verfolgen: Neben den Wettervorhersagen im Radio oder im Fernsehen leisten hier auch kostenlose Apps wie die WarnWetter-App vom Deutschen Wetterdienst oder die Warn-App "NINA" des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Abhilfe, die Sie beispielsweise per Push-Benachrichtigung auf Ihr mobiles Endgerät vor lokalen Unwettern warnen.
  • Wassereinlaufstellen am Gebäude absichern: Entsprechende Informationen finden Sie u.a. im Praxisratgeber Klimagerechtes Bauen. Kommt eine bestimmte Maßnahme für die Umsetzung in Betracht, sollten Sie diese nochmal mit der jeweiligen Hauseigentümerin oder dem Architekten abstimmen.
  • Absicherung: Trotz Schutzvorkehrungen verbleibt immer ein Restrisiko, dass Ihr Grundstück oder Ihr Gebäude trotzdem überflutet werden. Um hierfür vorzusorgen, bilden Sie finanzielle Rücklagen oder erwägen Sie den Abschluss einer Elementarschadenversicherung.

Weiterführende Informationen

Auch Broschüren oder Flyer bieten nützliche Hinweise, wie z.B.: 

Der Starkregen-Leitfaden des Kreises Mettmann 

Der Starkregen-Flyer der Stadt Velbert