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Umsetzung der UmgebungslärmrichtlinieDie gesetzlichen Bestimmungen zur Lärmminderungsplanung sind im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in den §§47a-f geregelt. Die im BImSchG getroffenen Regelungen zur Lärmminderungsplanung sind Folge der im Juni 2005 erfolgten Umsetzung der vom Europäischen Parlament und Rat beschlossenen Umgebungslärmrichtlinie. Die Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten der EU, die Lärmbelastung in besonders betroffenen Bereichen differenziert zu analysieren und Aktionspläne aufzustellen, um hohe Lärmbelastungen mittel- bis langfristig abzubauen. Hierfür ist ein verbindlicher Terminplan vorgegeben. Danach muss in der ersten Stufe bis zum 30. Juni 2007 die Lärmbelastung in Ballungsräumen mit mehr als 250.000 Einwohnern, entlang der Hauptverkehrswege (Hauptverkehrsstraßen > 6 Mio. Kfz/a, Haupteisenbahnstrecken > 60.000 Züge/a) sowie an Großflughäfen kartiert werden und bis zum 18.Juli 2008 Lärmaktionspläne aufgestellt werden. Das BImSchG sieht vor, dass die Ausarbeitung der Lärmkarten sowie die Lärmaktionsplanung durch die Kommunen oder die nach Landesrecht zuständigen Behörden erfolgt. Das Land NRW wird die Kommunen bei der Wahrnehmung der Aufgaben unterstützen. Es wird z.B. in Zusammenarbeit mit den Kommunen die Lärmkartierung der Hauptverkehrsstraßen außerhalb der Ballungsräume für Kommunen mit weniger als 250.000 Einwohnern durchgeführt. Darauf aufbauend sollen die Kommunen die in §47d BImSchG geregelten Lärmaktionspläne erstellen. Die Stadt Velbert ist in dieser ersten Stufe betroffen, da innerhalb des Stadtgebietes sich Straßen befinden, die mit mehr als 6 Mio. Kfz/Jahr belastet sind. Für diese Straßen (A44, B224, B227n) wird derzeit eine Lärmkartierung durch das Land durchgeführt. Weitere Informationen zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie finden Sie unter: http://www.umgebungslaerm.nrw.de Ansprechpartner:
Stadt Velbert
Fachgebiet Umwelt und Stadtplanung Am Lindenkamp 31 42549 Velbert Herr Michael Hubben Tel.: 02051/26-2639 Fax: 02051/ michael.hubben(AT)velbert.de
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