Der Lärmaktionsplan der Stadt Velbert
- Entwurf -
Allgemeines
Am 15. Juni 2002 hat das europäische Parlament und der Rat der europäischen
Union die Richtlinie 2002/49/EU über die Bewertung und Bekämpfung von
Umgebungslärm erlassen. Die Umgebungslärm-Richtlinie (ULR) verfolgt das Ziel,
ein gemeinsames Konzept zur Ermittlung, Bewertung und Bekämpfung durch
Umgebungslärm vorzugeben. Das Konzept sollte schrittweise durch folgende
Maßnahmen umgesetzt werden:
- Ermittlung des Umgebungslärms anhand von Lärmkarten nach einheitlichen
Bewertungsmethoden (Stichwort: Lärmkartierung);
- Information über Belastungen durch Umgebungslärm und seine Auswirkungen
(Stichwort: Information der Öffentlichkeit);
- Aufstellung von Aktionsplänen, um Umgebungslärm zu mindern, ihm vorzubeugen
und zu verhindern (Stichwort: Lärmaktionsplan).
Die ULR ist am 16. Juni 2006 durch Ergänzung des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes in nationales Recht übernommen worden. Darin
werden u. a. die Zuständigkeiten für die Bundesrepublik Deutschland geregelt.
Danach sind die Gemeinden oder die nach Landesrecht zuständigen Stellen für die
Kartierung zuständig (soweit es sich nicht um Lärm von Eisenbahnen des Bundes
handelt). Die Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung liegt auch für den
Schienenlärm in der Zuständigkeit der Gemeinde. Am 16. März 2006 ist die
Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) in Kraft getreten. Der
Umgebungslärm ist innerhalb und außerhalb der Ballungsräume stufenweise und nach
Lärmarten getrennt zu untersuchen und zu kartieren.
Lärmaktionspläne sind gemäß § 47 d Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) zur
Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen von allen Kommunen aufzustellen.
In einer 1. Stufe sind Bundes- und Landesstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von
größer 6 Mio. Kfz pro Jahr, dies entspricht einer durchschnittlichen täglichen
Verkehrsmenge von ca. 16.450 DTV, zu betrachten. Der Umwelt- und
Planungsausschuss der Stadt Velbert hat die Aufstellung des Lärmaktionsplanes am
27.01.2009 beschlossen. Im Jahr 2009 ist daraufhin ein Vorentwurf erarbeitet
worden und es sind eine Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt
worden. In diesem Verfahrensschritt sind die Öffentlichkeit und die Behörden
über die Lärmproblematik im Allgemeinen, die grundsätzlichen
Handlungsmöglichkeiten und die örtlichen Auswirkungen des Umgebungslärm
informiert worden und es wurde ihnen die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben.
Am 09.02.2010 hat der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Velbert
beschlossen, den daraufhin erarbeiteten Entwurf öffentlich auszulegen und dazu
erneut die Stellungnahmen der Öffentlichkeit bzw. der Behörden einzuholen.
Die öffentliche Auslegung des Entwurfes sowie die Beteiligung der Behörden
und Träger öffentlicher Belange ist in der Zeit vom 08.03.2010 - 07.04.2010
erfolgt. Die in diesem Zeitraum vorgetragenen Anregungen und Bedenken zu den
vorgeschlagenen Maßnahmen (s. Kapitel „Inhalt des Entwurfes“) werden derzeit
bewertet und dem Rat beim Beschluss über den Lärmaktionsplan zur Entscheidung
vorgelegt.
Geltungsbereich
Die zu untersuchenden Straßenabschnitte für das Stadtgebiet hat entsprechend
der Zuständigkeiten zunächst das Landesamt für Natur, Umwelt und
Verbraucherschutz (LANUV) Nordrhein Westfalen vorgegeben. Die Überprüfung dieser
Straßen hat ergeben, dass einige Straßenabschnitte, die durch den Gesetzgeber
vorgegebene Belastung der ersten Stufe (16.400 Kfz) nicht erreichen. Daraufhin
wurden die Lärmimmissionen für folgende Straßen ermittelt.
- A44 - Anschlussstelle Heiligenhaus-Hetterscheidt bis Anschlussstelle
Langenberg mit Tunnel Birth
- A535 - Autobahndreieck
Velbert-Nord bis Stadtgrenze Wülfrath
- A535 -
Autobahndreieck Velbert-Nord bis Stadtgrenze Essen
- B224 -
Anschluss A44 Velbert bis Stadtgrenze Essen-Heidhausen
- B227
- Stadtgrenze Heiligenhaus bis Anschluss A 44 Heiligenhaus
- L426
- Anschluss A44 Heiligenhaus (Heiligenhauser Straße - Heidestraße -
Rheinlandstraße) bis Friedrichstraße
- L427 - Langenberger Straße
bis Anschluss A535 Velbert
Ziel des Lärmaktionsplanes
Ziel der Planung ist die Verringerung der Gesamtlärmbelastung in dem
betrachteten Gebiet und die Umsetzung von Maßnahmen zur Lärmreduzierung im
Verkehrssystem an den betroffenen Stellen. Zu diesem Zweck wurden die
betroffenen Straßen mit über 6 Mio. Kfz/jährlich vom Landesamt für Natur,
Umwelt- und Verbraucherschutz kartiert. Um darauf aufbauend den Lärmaktionsplan
zu erarbeiten, wurde ein externes Fachbüro beauftragt. Ergebnis des
Lärmaktionsplanes der Stadt Velbert muss sein, potenziell gesundheitsgefährdete
Lärmbelastungen zu vermeiden. Der Lärmaktionsplan ist ein wichtiger Beitrag zur
Stadt- und Verkehrsentwicklung und nimmt z.B. direkt Einfluss auf die
Bauleitplanung in den betroffenen Gebieten.
Der Lärmaktionsplan muss den Anforderungen nach Anhang V der EG-Richtlinie
genügen. Hierzu gehören u. a. Angaben zu den bereits vorhandenen oder für die
nächsten fünf Jahre geplanten Maßnahmen zur Lärmminderung, einschließlich der
Maßnahmen zum Schutz ruhiger Gebiete sowie zur langfristigen Strategie. Der
Lärmaktionsplan soll außerdem angeben, wie stark die Anzahl der vom Lärm
Betroffenen durch seine Maßnahmen abnehmen wird.
Inhalt des Entwurfes
Mit der Bearbeitung des Lärmaktionsplanes hat die Stadt Velbert das Büro
Richter-Richard aus Aachen beauftragt. Der derzeit vorliegende Entwurf ist in
Zusammenarbeit zwischen der Stadt Velbert und den Gutachtern erstellt worden
(siehe
Lärmaktionsplan (Entwurf,
pdf-Datei, ca. 4 MB).
Die Stadt Velbert hat die vom zuständigen Ministerium empfohlenen Lärmpegel
von 70 dB (A) tags bzw. von 60 dB (A) nachts als Werte festgelegt, bei deren
Überschreitung Maßnahmen zur Lärmminderung aufzustellen sind. Ein Rechtsanspruch
der betroffenen Anlieger für bestimmte Lärmminderungsmaßnahmen lässt sich daraus
aber nicht ableiten. Von Verkehrslärm oberhalb der festgelegten Prüfwerte ist an
den untersuchten Straßenabschnitten die nachfolgende Anzahl von Wohnungen bzw.
geschätzte Anzahl von Anwohnern betroffen:
| Lärmpegel in dB(A) |
größer 60 |
größer 65 |
größer 70 |
größer 75 |
| Wohnungen |
|
1.707 |
972 |
629 |
| Anwohner tags |
|
3.585 |
2.041 |
1.321 |
| Anwohner nachts |
2.156 |
1.480 |
18 |
|
Als vorhandener Belastungsschwerpunkt wurde im Stadtgebiet die Achse
Heiligenhauser Straße, Heidestraße, Rheinlandstraße sowie die Langenberger
Straße bis zum Anschluss an die A535 ermittelt. Für diesen Bereich werden im
Lärmaktionsplan Maßnahmen zur Lärmminderung vorgeschlagen.
Vorgeschlagene Maßnahmen sind unter anderem die Erneuerung der Fahrbahndecken
mit lärmmindernden Belag, Geschwindigkeitsreduzierungen sowie Nachfahrverbote
für Lkws. Diese Maßnahmen müssen entsprechend der jeweiligen Zuständigkeiten vor
allem unter der Maßgabe der Umsetzung und Finanzierungsmöglichkeiten genau
analysiert werden.
Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Information und Beteiligung der Öffentlichkeit, also der Bürgerinnen und
Bürger, der Ver-bände, Organisationen oder Gruppen ist ein zentrales Element der
Lärmaktionsplanung. Die Öffentlichkeit darf und soll umfassend mitwirken an der
Maßnahmenerarbeitung. Die erste Öffentlichkeitsbeteiligung fand am 25.06.09 im
Rathaus der Stadt Velbert statt. Während der öffentlichen Auslegung des
Entwurfes des Lärmaktionsplanes hatten die Bürgerinnen und Bürger erneut die
Möglichkeit sich zu den vorgesehenen Maßnahmen zu äußern.
Der Lärmaktionsplan enthält keine Grenzwerte, die verpflichtend einzuhalten
wären. Es kön-nen aus dem Lärmaktionsplan auch keine unmittelbaren
Rechtsansprüche zur Durchsetzung von Maßnahmen ableiten. Die Stadt Velbert ist
selbst nicht ausschließlich für die Durchfüh-rung der Maßnahmen zuständig.
Zuständigkeiten und Kosten
Zu den entstehenden Kosten durch die Maßnahmenumsetzung können derzeitig noch
keine Aussagen getroffen werden. Die Durchführung von Maßnahmen, die der
Lärmaktionsplan vorsieht, erfolgt im Rahmen der einschlägigen Rechtsvorschriften
und Rechtsgrundlagen sowie im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel der
Kommune. Für bauliche Maßnahmen ist der zuständige Straßenbaulastträger bzw. die
Straßenbaubehörde verantwortlich. Für die Anordnung verkehrsrechtlicher
Maßnahmen sind die Straßenverkehrsbehörden zuständig. Fakt ist, dass Maßnahmen
lediglich vorgeschlagen werden, es also keine Verpflichtung und keinen
Rechtsanspruch auf Umsetzung gibt.
Zeitablauf
Nachdem die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden zum
Entwurf abgeschlossen sind, werden derzeit die vorgebrachten Anregungen durch
die Verwaltung und das beteiligte Planungsbüro abgewogen und geprüft, ob eine
Einarbeitung in den Lärmaktionsplan erfolgen soll. Das Ergebnis dieser Abwägung
sowie der Lärmaktionsplan werden dann vom Rat der Stadt Velbert beschlossen. Die
Beschlussfassung des Lärmaktionsplanes soll im Laufe des Jahres 2010 erfolgen.
Der Lärmaktionsplan der 1. Stufe soll alle 5 Jahre fortgeschrieben werden.
Ansprechpartner:
Stadt Velbert
Fachgebiet Umwelt, Stadtplanung, Klimaschutz
Am Lindenkamp 31
42549 Velbert
- Herr Michael Hubben
Tel.: 02051/26-2639
Fax: 02051/26-2742
michael.hubben(AT)velbert.de
- Herr Tim Edler
Tel.: 02051/26-2684
Fax: 02051/26-2742
tim.edler(AT)velbert.de