Startseite
         Barrierefrei  |    Kontakt  |  Suche  |  Übersicht  |  Stadtplan   
 

Der Lärmaktionsplan der Stadt Velbert
- Entwurf -

Allgemeines

Am 15. Juni 2002 hat das europäische Parlament und der Rat der europäischen Union die Richtlinie 2002/49/EU über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm erlassen. Die Umgebungslärm-Richtlinie (ULR) verfolgt das Ziel, ein gemeinsames Konzept zur Ermittlung, Bewertung und Bekämpfung durch Umgebungslärm vorzugeben. Das Konzept sollte schrittweise durch folgende Maßnahmen umgesetzt werden:

  • Ermittlung des Umgebungslärms anhand von Lärmkarten nach einheitlichen Bewertungsmethoden (Stichwort: Lärmkartierung);
  • Information über Belastungen durch Umgebungslärm und seine Auswirkungen (Stichwort: Information der Öffentlichkeit);
  • Aufstellung von Aktionsplänen, um Umgebungslärm zu mindern, ihm vorzubeugen und zu verhindern (Stichwort: Lärmaktionsplan).

Die ULR ist am 16. Juni 2006 durch Ergänzung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in nationales Recht übernommen worden. Darin werden u. a. die Zuständigkeiten für die Bundesrepublik Deutschland geregelt. Danach sind die Gemeinden oder die nach Landesrecht zuständigen Stellen für die Kartierung zuständig (soweit es sich nicht um Lärm von Eisenbahnen des Bundes handelt). Die Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung liegt auch für den Schienenlärm in der Zuständigkeit der Gemeinde. Am 16. März 2006 ist die Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) in Kraft getreten. Der Umgebungslärm ist innerhalb und außerhalb der Ballungsräume stufenweise und nach Lärmarten getrennt zu untersuchen und zu kartieren.

Lärmaktionspläne sind gemäß § 47 d Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen von allen Kommunen aufzustellen. In einer 1. Stufe sind Bundes- und Landesstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von größer 6 Mio. Kfz pro Jahr, dies entspricht einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsmenge von ca. 16.450 DTV, zu betrachten. Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Velbert hat die Aufstellung des Lärmaktionsplanes am 27.01.2009 beschlossen. Im Jahr 2009 ist daraufhin ein Vorentwurf erarbeitet worden und es sind eine Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt worden. In diesem Verfahrensschritt sind die Öffentlichkeit und die Behörden über die Lärmproblematik im Allgemeinen, die grundsätzlichen Handlungsmöglichkeiten und die örtlichen Auswirkungen des Umgebungslärm informiert worden und es wurde ihnen die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben. Am 09.02.2010 hat der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Velbert beschlossen, den daraufhin erarbeiteten Entwurf öffentlich auszulegen und dazu erneut die Stellungnahmen der Öffentlichkeit bzw. der Behörden einzuholen.

Die öffentliche Auslegung des Entwurfes sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange ist in der Zeit vom 08.03.2010 - 07.04.2010 erfolgt. Die in diesem Zeitraum vorgetragenen Anregungen und Bedenken zu den vorgeschlagenen Maßnahmen (s. Kapitel „Inhalt des Entwurfes“) werden derzeit bewertet und dem Rat beim Beschluss über den Lärmaktionsplan zur Entscheidung vorgelegt.

Geltungsbereich

Die zu untersuchenden Straßenabschnitte für das Stadtgebiet hat entsprechend der Zuständigkeiten zunächst das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) Nordrhein Westfalen vorgegeben. Die Überprüfung dieser Straßen hat ergeben, dass einige Straßenabschnitte, die durch den Gesetzgeber vorgegebene Belastung der ersten Stufe (16.400 Kfz) nicht erreichen. Daraufhin wurden die Lärmimmissionen für folgende Straßen ermittelt.

  • A44  - Anschlussstelle Heiligenhaus-Hetterscheidt bis Anschlussstelle Langenberg mit Tunnel Birth
  • A535 - Autobahndreieck Velbert-Nord bis Stadtgrenze Wülfrath
  • A535 - Autobahndreieck Velbert-Nord bis Stadtgrenze Essen
  • B224 - Anschluss A44 Velbert bis Stadtgrenze Essen-Heidhausen
  • B227 - Stadtgrenze Heiligenhaus bis Anschluss A 44 Heiligenhaus
  • L426 - Anschluss A44 Heiligenhaus (Heiligenhauser Straße - Heidestraße - Rheinlandstraße) bis Friedrichstraße
  • L427 - Langenberger Straße bis Anschluss A535 Velbert

Ziel des Lärmaktionsplanes

Ziel der Planung ist die Verringerung der Gesamtlärmbelastung in dem betrachteten Gebiet und die Umsetzung von Maßnahmen zur Lärmreduzierung im Verkehrssystem an den betroffenen Stellen. Zu diesem Zweck wurden die betroffenen Straßen mit über 6 Mio. Kfz/jährlich vom Landesamt für Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz kartiert. Um darauf aufbauend den Lärmaktionsplan zu erarbeiten, wurde ein externes Fachbüro beauftragt. Ergebnis des Lärmaktionsplanes der Stadt Velbert muss sein, potenziell gesundheitsgefährdete Lärmbelastungen zu vermeiden. Der Lärmaktionsplan ist ein wichtiger Beitrag zur Stadt- und Verkehrsentwicklung und nimmt z.B. direkt Einfluss auf die Bauleitplanung in den betroffenen Gebieten.
Der Lärmaktionsplan muss den Anforderungen nach Anhang V der EG-Richtlinie genügen. Hierzu gehören u. a. Angaben zu den bereits vorhandenen oder für die nächsten fünf Jahre geplanten Maßnahmen zur Lärmminderung, einschließlich der Maßnahmen zum Schutz ruhiger Gebiete sowie zur langfristigen Strategie. Der Lärmaktionsplan soll außerdem angeben, wie stark die Anzahl der vom Lärm Betroffenen durch seine Maßnahmen abnehmen wird.

Inhalt des Entwurfes

Mit der Bearbeitung des Lärmaktionsplanes hat die Stadt Velbert das Büro Richter-Richard aus Aachen beauftragt. Der derzeit vorliegende Entwurf ist in Zusammenarbeit zwischen der Stadt Velbert und den Gutachtern erstellt worden (siehe Lärmaktionsplan (Entwurf, pdf-Datei, ca. 4 MB).

Die Stadt Velbert hat die vom zuständigen Ministerium empfohlenen Lärmpegel von 70 dB (A) tags bzw. von 60 dB (A) nachts als Werte festgelegt, bei deren Überschreitung Maßnahmen zur Lärmminderung aufzustellen sind. Ein Rechtsanspruch der betroffenen Anlieger für bestimmte Lärmminderungsmaßnahmen lässt sich daraus aber nicht ableiten. Von Verkehrslärm oberhalb der festgelegten Prüfwerte ist an den untersuchten Straßenabschnitten die nachfolgende Anzahl von Wohnungen bzw. geschätzte Anzahl von Anwohnern betroffen:

 
Lärmpegel in dB(A) größer 60 größer 65 größer 70 größer 75
Wohnungen   1.707 972 629
Anwohner tags   3.585 2.041 1.321
Anwohner nachts 2.156 1.480 18  

Als vorhandener Belastungsschwerpunkt wurde im Stadtgebiet die Achse Heiligenhauser Straße, Heidestraße, Rheinlandstraße sowie die Langenberger Straße bis zum Anschluss an die A535 ermittelt. Für diesen Bereich werden im Lärmaktionsplan Maßnahmen zur Lärmminderung vorgeschlagen.

Vorgeschlagene Maßnahmen sind unter anderem die Erneuerung der Fahrbahndecken mit lärmmindernden Belag, Geschwindigkeitsreduzierungen sowie Nachfahrverbote für Lkws. Diese Maßnahmen müssen entsprechend der jeweiligen Zuständigkeiten vor allem unter der Maßgabe der Umsetzung und Finanzierungsmöglichkeiten genau analysiert werden.

Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Information und Beteiligung der Öffentlichkeit, also der Bürgerinnen und Bürger, der Ver-bände, Organisationen oder Gruppen ist ein zentrales Element der Lärmaktionsplanung. Die Öffentlichkeit darf und soll umfassend mitwirken an der Maßnahmenerarbeitung. Die erste Öffentlichkeitsbeteiligung fand am 25.06.09 im Rathaus der Stadt Velbert statt. Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Lärmaktionsplanes hatten die Bürgerinnen und Bürger erneut die Möglichkeit sich zu den vorgesehenen Maßnahmen zu äußern.

Der Lärmaktionsplan enthält keine Grenzwerte, die verpflichtend einzuhalten wären. Es kön-nen aus dem Lärmaktionsplan auch keine unmittelbaren Rechtsansprüche zur Durchsetzung von Maßnahmen ableiten. Die Stadt Velbert ist selbst nicht ausschließlich für die Durchfüh-rung der Maßnahmen zuständig.

Zuständigkeiten und Kosten

Zu den entstehenden Kosten durch die Maßnahmenumsetzung können derzeitig noch keine Aussagen getroffen werden. Die Durchführung von Maßnahmen, die der Lärmaktionsplan vorsieht, erfolgt im Rahmen der einschlägigen Rechtsvorschriften und Rechtsgrundlagen sowie im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel der Kommune. Für bauliche Maßnahmen ist der zuständige Straßenbaulastträger bzw. die Straßenbaubehörde verantwortlich. Für die Anordnung verkehrsrechtlicher Maßnahmen sind die Straßenverkehrsbehörden zuständig. Fakt ist, dass Maßnahmen lediglich vorgeschlagen werden, es also keine Verpflichtung und keinen Rechtsanspruch auf Umsetzung gibt.

Zeitablauf

Nachdem die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden zum Entwurf abgeschlossen sind, werden derzeit die vorgebrachten Anregungen durch die Verwaltung und das beteiligte Planungsbüro abgewogen und geprüft, ob eine Einarbeitung in den Lärmaktionsplan erfolgen soll. Das Ergebnis dieser Abwägung sowie der Lärmaktionsplan werden dann vom Rat der Stadt Velbert beschlossen. Die Beschlussfassung des Lärmaktionsplanes soll im Laufe des Jahres 2010 erfolgen. Der Lärmaktionsplan der 1. Stufe soll alle 5 Jahre fortgeschrieben werden.

Ansprechpartner:

Stadt Velbert
Fachgebiet Umwelt, Stadtplanung, Klimaschutz
Am Lindenkamp 31
42549 Velbert

- Herr Michael Hubben
Tel.: 02051/26-2639
Fax: 02051/26-2742
michael.hubben(AT)velbert.de

- Herr Tim Edler
Tel.: 02051/26-2684
Fax: 02051/26-2742
tim.edler(AT)velbert.de