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Begriff „Lärmbeeinträchtigung“?

Lärm ist ein subjektiver Begriff. Ein Schallereignis wird dann zu Lärm, wenn es einen Menschen stört, belästigt oder schädigt. Sobald die Gesundheit von Menschen durch Lärm gefährdet ist, liegt eine erhebliche Umwelteinwirkung vor. Nach einer Untersuchung des Umweltbundesamtes¹) kann die Einwirkung von Verkehrslärm von tagsüber 65 dB(A) über mindestens 10 Jahre zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen führen. Verkehrslärm ab einem Beurteilungspegel vor dem Fenster eines Wohngebäudes von 65 dB(A) tagsüber oder einer Belastung von 55 dB(A) zur Nachtzeit stellt deshalb eine erhebliche Beeinträchtigung dar.

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) hat in §1 das Ziel definiert, Menschen vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen.

Der Gesetz- und Verordnungsgeber hat im Laufe der letzten 30 Jahre daher zu jeder Lärmart höchstzulässige Immissionsrichtwerte oder Grenzwerte definiert. Nach der allgemeinen Rechtsprechung stellen Überschreitungen dieser Richtwerte regelmäßig erhebliche Beeinträchtigungen dar. Da unterschiedliche Lärmarten von Menschen unterschiedlich wahrgenommen und bezüglich ihrer Wirkung unterschiedlich beurteilt werden, sind diese Richt- oder Grenzwerte für jede Lärmart anders definiert. Außerdem erkennt der Gesetzgeber an, dass die Empfindlichkeit gegenüber Lärm gebietsabhängig ist. In einem Gewerbegebiet muss ein höheres Maß an Geräuschen hingenommen werden als in einem Wohngebiet.

In dem Gutachten zur Lärmminderungsplanung der Stadt Velbert wird als Grenze der erheblichen Beeinträchtigung der jeweils geltende Richt- oder Grenzwert verwendet. Da ein großer Teil der Bevölkerung einem Verkehrslärm ausgesetzt ist, der höher ist als die Orientierungswerte der DIN 18005, wurden bei der Festlegung einer Prioritätenliste für lärmmindernde Maßnahmen nur Gebiete berücksichtigt, bei denen die Überschreitung mehr als 10 dB beträgt. Diese Grenze deckt sich für ein Allgemeines Wohngebiet mit der oben beschriebenen Grenze von 65 dB(A) tagsüber.

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¹) Ising, H., Babisch, W., Günther, T., Kruppa, B. (1997): Risikoerhöhung für Herzinfarkt durch chronischen Lärmstreß. Zeitschrift für Lärmbekämpfung 44 S. 1-7.
 

Ansprechpartner:

Stadt Velbert
Fachgebiet Umwelt und Stadtplanung
Am Lindenkamp 31
42549 Velbert

Herr Michael Hubben
Tel.: 02051/26-2639
Fax: 02051/ 
0michael.hubben(AT)velbert.de