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DenkmalbereichIm Denkmalbereich steht nicht das Einzelgebäude im Vordergrund, sondern das städtebauliche Erscheinungsbild mehrerer baulicher Anlagen.
Im Denkmalbereich gilt die Erlaubnispflicht gemäß § 9 DSchG für die
Errichtung, Veränderung oder Beseitigung von baulichen Anlagen sowie für
Änderungen der Nutzung auch der Gebäude, die keine eingetragenen Baudenkmäler
sind.
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