Eigenheime/
Förderangebot des Landes NRW
Tragbarkeit der Belastung und Lastenberechnung
Mindestrückbehalt
Die Förderung setzt voraus, dass die Belastung nicht die wirtschaftliche
Existenzgrundlage des Haushalts gefährdet. Nach Abzug aller laufenden Kosten
sollten zum Lebensunterhalt monatlich mindestens übrig bleiben:
740 Euro für einen 1-Personen-Haushalt,
955 Euro für einen 2-Personen-Haushalt,
240 Euro für jede weitere Person.
Kindergeld und ein eventueller Lastenzuschuss nach dem Wohngeldgesetz werden
angerechnet. Garagenerträge und Erträge für zweite Wohnungen werden nur
berücksichtigt, wenn die Einnahme nachhaltig gesichert erscheint. Laufende
Zahlungen von Verwandten oder sonstigen Dritten, soweit sie nicht auf einer
Rechtspflicht beruhen, dürfen nicht berücksichtigt werden.
Lastenberechnung
Dem Förderantrag ist eine Lastenberechnung beizufügen. Sie muss die
Gesamtkosten oder die Erwerbskosten für das Förderobjekt enthalten und die
beabsichtigte Finanzierung darstellen. Die Kosten für die Finanzierung (Zinsen,
Verwaltungskostenbeiträge, Tilgungen) und die Bewirtschaftung der Immobilie sind
zu berechnen. Auf diese Weise ist die monatliche Belastung zu ermitteln, und Sie
können feststellen, ob Ihnen nach Abzug aller Verbindlichkeiten noch genügend
Geld übrig bleibt.
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