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Eigenheime/
Förderangebot des Landes NRW

Tragbarkeit der Belastung und Lastenberechnung

Mindestrückbehalt

Die Förderung setzt voraus, dass die Belastung nicht die wirtschaftliche Existenzgrundlage des Haushalts gefährdet. Nach Abzug aller laufenden Kosten sollten zum Lebensunterhalt monatlich mindestens übrig bleiben:

740 Euro für einen 1-Personen-Haushalt,
955 Euro für einen 2-Personen-Haushalt,
240 Euro für jede weitere Person.

Kindergeld und ein eventueller Lastenzuschuss nach dem Wohngeldgesetz werden angerechnet. Garagenerträge und Erträge für zweite Wohnungen werden nur berücksichtigt, wenn die Einnahme nachhaltig gesichert erscheint. Laufende Zahlungen von Verwandten oder sonstigen Dritten, soweit sie nicht auf einer Rechtspflicht beruhen, dürfen nicht berücksichtigt werden.

Lastenberechnung

Dem Förderantrag ist eine Lastenberechnung beizufügen. Sie muss die Gesamtkosten oder die Erwerbskosten für das Förderobjekt enthalten und die beabsichtigte Finanzierung darstellen. Die Kosten für die Finanzierung (Zinsen, Verwaltungskostenbeiträge, Tilgungen) und die Bewirtschaftung der Immobilie sind zu berechnen. Auf diese Weise ist die monatliche Belastung zu ermitteln, und Sie können feststellen, ob Ihnen nach Abzug aller Verbindlichkeiten noch genügend Geld übrig bleibt.