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Eigenheime/
Förderangebot des Landes NRW

Einkommensgrenzen

Förderberechtigt ist ein Haushalt nur dann, wenn das anrechenbare Gesamteinkommen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitet.

Die Einkommensgrenze ist abhängig von der Zahl der zum Haushalt rechnenden Personen. Sie beträgt:

1 Person
17.000 Euro
2 Personen
20.500 Euro

ab einem 3-Personen-Haushalt:
 
- für die ersten zwei Personen
20.500 Euro
- zuzüglich für jede weitere zum Haushalt rechnende Person
  4.700 Euro

 

Für zum Haushalt rechnende Kinder im Sinne des § 32 Abs. 1 bis 5 Einkommensteuergesetz erhöht sich die Einkommensgrenze um 600 Euro je Kind.

Für junge Ehepaare, schwerbehinderte Menschen, Alleinerziehende, Kinder mit eigenem Einkommen und bei gesetzlichen Unterhaltsverpflichtungen von Haushaltsangehörigen gelten unter bestimmten Voraussetzungen Frei- und Abzugsbeträge .

In den nachfolgenden Tabellen sind Zuschläge für Kinder bereits eingerechnet. Außerdem ist (für einen Arbeitnehmerhaushalt) das „mögliche Jahres-Bruttoeinkommen“ ermittelt, also das Einkommen, das Sie tatsächlich vor Berücksichtigung der möglichen Abzugsbeträge erzielen können . Unterstellt wurde hierbei, dass Steuern und Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung gezahlt werden. Werbungskosten sind mit einem Pauschbetrag von 920 Euro berücksichtigt.
Die in der nachstehenden Tabelle genannten Beträge sind nur beispielhaft. Für Beamte und Selbständige finden Sie keine Anwendung. Das gilt auch für andere Haushalts-Konstellationen (z. B. mehr als zwei Erwachsene) und andere Einkommensarten (z. B. Kapitalvermögen).

Lassen Sie sich in jedem Fall von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bewilligungsbehörde  0 Kreis Mettmann oder des Fachgebietes Wohnen der Stadt Velbert  beraten

 
Personenzahl Einkommensgrenze mögliches
Jahres-Bruttoeinkommen
1 17.000 Euro 26.677, 57 Euro
2 24.500 Euro 38.041, 21 Euro
3 (1. Kind) 25.800 Euro 40.010, 91 Euro
4 (2. Kind) 31.100 Euro 48.041, 22 Euro
5 (3. Kind) 36.400 Euro 56.071, 52 Euro
6 (4. Kind) 41.700 Euro 64.101, 82 Euro