Eigenheime/
Förderangebot des Landes NRW
Einkommensgrenzen
Förderberechtigt ist ein Haushalt nur dann, wenn das anrechenbare
Gesamteinkommen bestimmte
Einkommensgrenzen nicht überschreitet.
Die Einkommensgrenze ist abhängig von der Zahl der zum Haushalt rechnenden
Personen. Sie beträgt:
- 1 Person
- 17.000 Euro
- 2 Personen
- 20.500 Euro
- ab einem 3-Personen-Haushalt:
-
- - für die ersten zwei Personen
- 20.500 Euro
- - zuzüglich für jede weitere zum Haushalt rechnende Person
- 4.700 Euro
Für zum Haushalt rechnende Kinder im Sinne des § 32 Abs. 1 bis 5
Einkommensteuergesetz erhöht sich die Einkommensgrenze um 600 Euro je Kind.
Für junge Ehepaare, schwerbehinderte Menschen, Alleinerziehende, Kinder mit
eigenem Einkommen und bei gesetzlichen Unterhaltsverpflichtungen von
Haushaltsangehörigen gelten unter bestimmten Voraussetzungen
Frei- und
Abzugsbeträge .
In den nachfolgenden Tabellen sind Zuschläge für Kinder bereits eingerechnet.
Außerdem ist (für einen Arbeitnehmerhaushalt) das „mögliche
Jahres-Bruttoeinkommen“ ermittelt, also das Einkommen, das Sie tatsächlich
vor Berücksichtigung der möglichen Abzugsbeträge erzielen können . Unterstellt
wurde hierbei, dass Steuern und Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Kranken- und
Rentenversicherung gezahlt werden. Werbungskosten sind mit einem Pauschbetrag
von 920 Euro berücksichtigt.
Die in der nachstehenden Tabelle genannten Beträge sind nur beispielhaft. Für Beamte und Selbständige finden Sie keine Anwendung. Das gilt auch für
andere Haushalts-Konstellationen (z. B. mehr als zwei Erwachsene) und andere
Einkommensarten (z. B. Kapitalvermögen).
Lassen Sie sich in jedem Fall von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der
Bewilligungsbehörde
Kreis Mettmann oder des
Fachgebietes Wohnen
der Stadt Velbert
beraten
| Personenzahl |
Einkommensgrenze |
mögliches
Jahres-Bruttoeinkommen |
| 1 |
17.000 Euro |
26.677, 57 Euro |
| 2 |
24.500 Euro |
38.041, 21 Euro |
| 3 (1. Kind) |
25.800 Euro |
40.010, 91 Euro |
| 4 (2. Kind) |
31.100 Euro |
48.041, 22 Euro |
| 5 (3. Kind) |
36.400 Euro |
56.071, 52 Euro |
| 6 (4. Kind) |
41.700 Euro |
64.101, 82 Euro |
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