Eigenheime/
Förderangebot des Landes NRW
Eigenleistung bei Eigentumsförderung
Die Wohnraumförderung des Lands NRW kann nur erhalten, wer mindestens 15 %
der Gesamtkosten als Eigenleistung erbringen kann.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Eigenleistung:
- eigene Geldmittel,
- der Wert von Sach- und Arbeitsleistungen, insbesondere der eingebrachten
Baustoffe,
- der Wert des eigenen nicht mit Fremdmitteln finanzierten Baugrundstücks und
- die Selbsthilfe.
Die Hälfte des Anteils an Mindesteigenleistung (7,5%) ist durch eigene Geldmittel
oder durch den Wert des nicht mit Fremdmitteln finanzierten Grundstücks zu
erbringen.
Persönliche Beratung erhalten Sie von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
der Bewilligungsbehörde Kreis Mettmann oder des Fachgebietes Wohnen
der Stadt Velbert.
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