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Förderangebot des Bundes
Die Bundesregierung fördert über die Kreditanstalt für Wiederaufbau – KfW
Förderbank – den Bau oder Kauf von Häusern oder Eigentumswohnungen, die von
Ihnen selber bezogen werden.
Die KfW Förderbank fördert Ihr Bauvorhaben mit langfristigen, zinsgünstigen
Darlehen, die Sie über Ihre Bank oder Sparkasse (Hausbank) beantragen.
Der Antrag auf zinsgünstige Darlehen ist vor Kauf oder Baubeginn über Ihre
Hausbank zu stellen. Diese verfügt über das Antragsformular.
Weitere Informationen, insbesondere zu den Darlehenskonditionen sowie zu dem
Kreditantrag finden sie auf der Internet-Seite der KfW Förderbank:
http://www.kfw-foerderbank.de .
Förderangebot des Landes NRW
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt mit
Förderprogrammen den Wunsch nach den "eigenen vier Wänden" – dem eigenen Haus
oder der eigenen Wohnung – und stellt zinsfreie und/oder zinsgünstige Darlehen bereit, sei es
für Wohnung oder Haus, neu oder gebraucht. So können auch Familien mit kleinem
Einkommen Wohneigentum bilden.
Auf den folgenden Seiten erhalten Sie die wesentlichen
Informationen über die Förderprogramme für selbst genutztes Wohneigentum. Diese
Informationen geben einen Überblick, ersetzen aber nicht das Beratungsgespräch
bei der zuständigen Stelle.
Bewilligungsbehörde ist der
Kreis Mettmann :
http://www.kreis-mettmann.de
Das Fachgebiet Wohnen bei der Stadt Velbert steht auch beratend zur
Verfügung: Wenn Sie sich informieren oder einen Förderantrag stellen möchten,
vereinbaren Sie bitte einen Beratungstermin. Hier wird man Sie über weitere
Details, insbesondere den förderberechtigten Personenkreis, die Planung und
Ausstattung, die technischen Anforderungen, die Finanzierung und vor allem die
einkommensrechtlichen Voraussetzungen informieren:
Anliegen A-Z/ Wohnungsbauförderung
Baudarlehen
Behindertengerechte
Baumaßnahmen
Einkommensgrenzen
Einkommen
und Abzugsbeträge
Eigenleistung
Tragbarkeit
und Lastenberechnung
Wenn Sie in der eigenen Wohnung oder dem eigenen Haus wohnen, können Sie nach
dem Wohngeldgesetz einen so genannten Lastenzuschuss erhalten.
Die Gewährung ist im Wesentlichen von der Höhe des Haushaltseinkommens
abhängig. Entscheidend ist auch die Anzahl der zum Haushalt gehörenden Personen
und die Höhe der Belastung.
Um selbst prüfen zu können, ob Sie einen Anspruch auf Gewährung des
Lastenzuschusses haben, hat das
Ministerium für
Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr
des Landes Nordrhein-Westfalen den Wohngeldrechner NRW
ins Internet gestellt. Auch die Antragsvordrucke sind dort zu finden und können
online ausgefüllt und ausgedruckt werden.
Für weitere Auskünfte können Sie sich an das Fachgebiet Besondere Leistungen
der Stadt Velbert wenden:
Anliegen
A-Z / Wohngeld
Die Wohnungsbauprämie ist neben der Arbeitnehmersparzulage eine Säule der
staatlichen Wohnungsbauförderung in der Bundesrepublik Deutschland.
Anspruch auf Wohnungsbauprämie haben alle steuerpflichtigen Personen ab 16
Jahren oder Vollwaisen unabhängig vom Alter, wenn sie Bausparbeiträge leisten
und die Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
Wohnungsbauprämien werden gewährt, wenn das zu versteuernde Einkommen für
Alleinstehende 25.600 Euro und für Verheiratete 51.200 Euro nicht übersteigt.
Maßgebend ist das Einkommen im Sparjahr. Der Bruttoarbeitslohn kann je nach Lage
des Einzelfalles höher sein als das zu versteuernde Einkommen. Sonderausgaben
und ggf. Kinderfreibeträge können abgezogen werden.
Prämienbegünstigt sind insbesondere Bausparverträge und Verträge über den
ersten Erwerb von Anteilen an Bau- und Wohnungsgenossenschaften.
Aufwendungen werden nur berücksichtigt, wenn an dieselbe Bausparkasse Beträge
von mindestens 50 Euro im Sparjahr geleistet werden.
Die Prämie beträgt 8,8 % der prämienbegünstigten Aufwendungen. Die
Höchstbeträge, bis zu denen Aufwendungen begünstigt sind, betragen bei
Alleinstehenden 512 Euro und für Verheiratete zusammen 1.024 Euro im Jahr.
Auf den Internet-Seiten des Bundesministeriums für Verkehr und Bau- und
Stadtentwicklung finden Sie weitere Hinweise:
http://www.bmvbs.de
.
Ein schuldenfreies Wohneigentum ist eine Alternative zur herkömmlichen
Altersversorgung. Im Rentenalter wird das monatliche Budget erheblich entlastet.
Die vom Staat geförderte Riester-Altersvorsorge lässt sich daher auch für den
Bau oder Kauf einer selbst genutzten Immobilie oder den Erwerb eines
lebenslangen Wohnrechtes einsetzen. Mit den staatlichen Zulagen kann zum
Beispiel ein Bausparvertrag bespart und später das anschließende Bauspardarlehen
zurückgezahlt werden oder auch ein zum Bau oder Kauf aufgenommenes
Darlehen getilgt werden
Wenn 4 % des Vorjahreseinkommens (maximal 2.100 Euro), abzüglich der Zulage,
jährlich für die Besparung oder Tilgung gezahlt werden, beträgt die staatliche
Förderung durch eine Altersvorsorgezulage 154 Euro jährlich. Eheleute können
diese Förderung verdoppeln, wenn jeder von Ihnen über einen eigenen Vertrag
verfügt und den genannten Betrag für Besparung oder Tilgung zahlt.
Die staatliche Zulage erhöht sich um 185 Euro für jedes Kind und um 300 Euro
für jedes Kind, das ab dem 01.Januar 2008 geboren wurde.
Alternativ können die jährlichen Aufwendungen von maximal 2.100 Euro, abzüglich
Zulagen, auch als Sonderausgaben bei der Steuer geltend gemacht werden.
Zulageberechtigt sind alle, die in der gesetzlichen Rentenversicherung
pflichtversichert sind, sowie deren Ehepartner. Außerdem: Beamte, Soldaten,
Wehr- und Zivildienstleistende, Eltern im Erziehungsurlaub und Arbeitslose.
Weitere Informationen unter
www.bundesfinanzministerium.de .