Eigenheime/
Förderangebot des Landes NRW
Behindertengerechte Baumaßnahmen
Förderung für Schwerbehinderte
Beim Bau oder Umbau von Wohnungen für Schwerbehinderte kann ein Baudarlehen
gewährt werden. Das Baudarlehen beträgt höchstens:
- 20.000 Euro, wenn das Haushaltseinkommen innerhalb der
Einkommensgrenze liegt, - 10.000 Euro, wenn das Haushaltseinkommen die Einkommensgrenze um nicht mehr als 40 % überschreitet.
- Der Mindestdarlehensbetrag beträgt 2.000 Euro.
Voraussetzung ist, dass zusätzliche Baumaßnahmen erforderlich sind, um den
besonderen Bedürfnissen Schwerbehinderter gerecht zu werden. Ein Baudarlehen
kann auch gewährt werden, wenn vorhandener Wohnraum nachträglich durch besondere
bauliche Maßnahmen angepasst werden soll.
Darlehenskonditionen:
Das Baudarlehen wird in Höhe von 99,6 % ausgezahlt. Das Darlehen wird mit 0,5
verzinst und ist jährlich mit 4% zu tilgen. Ferner werden ein einmaliger
Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 0,4 % des bewilligten Darlehens und ein
laufender jährlicher Verwaltungskosten-beitrag in Höhe von 0,5 % des bewilligten
Darlehens erhoben.
|