In Nordrhein-Westfalen sind von den rund 8 Millionen Wohnungen nur etwa
100.000 barrierefrei. Durch den demografischen Wandel wird der Bedarf an
barrierefreiem Wohnraum ansteigen. Das Land Nordhein-Westfalen hat daher im Jahr
2006 das so genannte "investive Bestandsförderprogramm" aufgelegt. Dieses
Förderangebot soll dazu beitragen, dass ein differenziertes Wohnungsangebot im
Bestand insbesondere für ältere und auch pflegebedürftige Menschen geschaffen
wird, damit diese langfristig in ihren Wohnungen und ihrem Wohnumfeld wohnen
bleiben und dort ambulant gepflegt werden können.
Förderfähig sind bauliche Maßnahmen in und an bestehenden Wohngebäuden,
unabhängig davon, ob sich darin Miet- oder Eigentumswohnungen befinden oder das
Wohngebäude ein Eigenheim ist, sowie Maßnahmen auf dem zugehörigen Grundstück.
Die Wohngebäude dürfen über nicht mehr als vier Vollgeschosse verfügen. Es gibt
Ausnahmen für Wohngebäude in Innenstädten und Innenstadtrandlagen.
Förderfähig sind nur Wohnungen, deren Wohnfläche größer als 34 Quadratmeter
ist.
Maßnahmen, die bereits begonnen worden sind, hierzu zählt bereits der
Abschluss von Leistungs- oder Lieferungsverträgen, werden nicht mehr gefördert.
Ziel der Förderung ist die Umsetzung der Barrierefreiheit im Sinne der DIN
18025 Teil 2. Bei Bedarf können auch Maßnahmen nach DIN 18025 Teil 1 gefördert
werden.
Gefördert werden auch Maßnahmen und Maßnahmenbündel, die nur einzelne
Elemente der DIN 18025 Teil 1 und 2 umsetzen. Abweichungen sind auch möglich,
wenn eine DIN-gerechte Ausführung nicht komplett und in allen Teilbereichen
umgesetzt werden kann, weil Vorgaben der Norm technisch nicht umsetzbar oder nur
mit unverhältnismäßig hohem Aufwand zu erreichen sind.
Mindestanforderungen
Nach den Förderrichtlinien müssen folgende Mindestanforderungen erfüllt sein:
- Ein Wohn- und Schlafraum, die Küche oder Kochnische sowie ein Bad muss ohne
Stufen, Schwellen oder untere Türanschläge zu erreichen sein.
- Das Bad muss mit Waschtisch, Toilette und bodengleicher Dusche
mit rutschhemmender Oberfläche ausgestattet
sein.
- Sofern Toilette und Dusche in getrennten Räumen untergebracht sind, müssen
beide ohne Stufen, Schwellen oder untere Türanschläge zu erreichen sein.
Folgende Maßnahmen sind zum Beispiel förderfähig:
- Einbau einer bodengleichen Dusche mit rutschhemmender
Oberfläche
- Grundrissveränderungen zur Schaffung notwendiger Bewegungsflächen
- Ausstattungsverbesserungen wie z.B. unterfahrbarer Waschtisch, erhöhte
Toilette, Verlegung von Schaltern, Steckdosen und Haltegriffen
- Einbau neuer, verbreiteter Türen (Innentüren,
Wohnungsabschlusstüren) sowie von Balkontüren zum Abbau von Türschwellen
- barrierefreier Umbau eines vorhandenen oder Anbau eines neuen barrierefreien
Balkons oder einer barrierefreien Terrasse
- Schaffung stufenfrei erreichbarer Abstellflächen
- Überwindung von Differenzstufen zwischen Eingang und Erdgeschoss
(sowie innerhalb einer Wohnung) durch Rampen,
Aufzug, Treppenlift oder Umgestaltung eines Nebeneingangs
- Nachrüstung mit elektrischen Türöffnern
- erstmaliger Einbau/Anbau eines Aufzugs
-
Modernisierung eines Aufzuges, sofern dabei Barrieren abgebaut werden
- Einbau, Anbau und Modernisierung eines Aufzugs
- Bau eines neuen Erschließungssystems zur barrierefreien Erreichbarkeit der
Wohnungen (z.B. Aufzugsturm, Laubengänge, Erschließungsstege)
- Herstellung der Barrierefreiheit auf Wegen, Freiflächen und Stellplätzen des
Grundstücks
Darlehen
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Maßnahmen mit Darlehen in Form einer
Anteilsfinanzierung. Die Darlehenshöhe beträgt bis zu 30.000 Euro pro Wohnung,
höchstens jedoch 50 %, teilweise 60% der anerkannten förderfähigen Bau- und Baunebenkosten. Für
bestimmte Maßnahmen können Zusatzdarlehen gewährt werden. Für die Dauer von 10
Jahren nach Fertigstellung der Maßnahme wird das Darlehen mit 0,5 % verzinst und
mit 2% getilgt. Außerdem wird ein einmaliger Verwaltungskostenbeitrag in Höhe
von 0,5% des bewilligten Darlehens erhoben.
Antragsverfahren
Zur Förderung vorgesehene Maßnahmen sollten vor Antragstellung mit der
zuständigen Bewilligungsbehörde, dem Kreis Mettmann, abgestimmt werden:
http://www.kreis-mettmann.de .
Auch das Fachgebiet Wohnen der Stadt Velbert berät Sie zu diesem
Förderangebot:
Anliegen
A-Z/ Wohnungsbauförderung .
Weitere Informationen, die Förderbestimmungen und Antragsformulare erhalten
Sie bei der NRW BANK und dem Ministerium
für Bauen und Verkehr NRW:
http://www.nrwbank.de/de/index.html
- NRW BANK
http://www.mwebwv.nrw.de
- Ministerium
für Bauen und Verkehr NRW