Zunächst vorab zur Information:
Hier erhalten Sie Informationen zur Unternehmensgründung:
Startercenter
NRW - Starthilfe für junge Unternehmen
Für zahlreiche Aufgaben im gewerblichen
Bereich (z.B. Arbeitsschutz, Mutterschutz) sind die Bezirksregierungen - zuständig. Sie erreichen sie über das:
Bürgerportal Arbeitsschutz NRW.
Jeder Gewerbetreibende unterliegt der Anzeigepflicht nach § 14
Gewerbeordnung (GewO). Aus diesem Grund sind Gewerbeanmeldung, -ummeldung
und -abmeldung zwingend vorgeschrieben.
Die Gewerbemeldung kann persönlich in der Gewerbemeldestelle, Thomasstr.
1 a,
Gebäude B, Raum: B 322, 42551 Velbert, oder schriftlich per beigefügtem Vordruck (inkl. der
erforderlichen Unterlagen) erfolgen. Die Zusendung per Fax (02051) 26-2588
ist zulässig.
Es ist auch möglich, sich bei diesem Vorgang vertreten zu lassen. Hierzu
benötigt der Vertreter eine schriftliche Vollmacht zur Vorlage bei der
Gewerbemeldestelle.
Allgemeinformulierungen bei Gewerbeanmeldungen und - ummeldungen wie z.B.
Service, Dienstleistungen, Handel mit Waren aller Art, Promotion, etc.
können als Tätigkeit nicht berücksichtigt werden. Die Tätigkeit muss genau
bezeichnet sein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Hinweis: Gewerbemeldungen per E-Mail sind wegen der fehlenden Unterschrift
nicht zulässig.
Gewerbeanmeldung und -ummeldung
- Kopie des Personalausweises oder des Passes mit letzter Meldebescheinigung
des Einwohnermeldeamtes
Bei ausländischen Gewerbetreibenden (nicht EU):- Kopie der für die angemeldete Tätigkeit erforderlichen Aufenthaltsgenehmigung
Bei juristischen Personen:
- Bei Eintragung im Handelsregister Kopie eines unbeglaubigten
Handelsregisterauszuges.
- Bei in Gründung befindlichen Firmen ein vom Notar beglaubigter
Gesellschaftervertrag (bei einer GmbH & Co.KG wird auch der
Handelsregistereintrag der Komplementär-GmbH benötigt).
- Bei Sitzverlegung den bisherigen Handelsregisterauszug und ein vom Notar
beglaubigter Gesellschaftervertrag über die Verlegung oder die bereits
erfolgte Eintragung in das neue Handelsregister als unbeglaubigte Kopie.
Bei ausländischen juristischen Personen:- Nachweis der Eintragung im Handelsregister und eine beglaubigte Übersetzung
in die deutsche Sprache
- Bei Handwerkern oder handwerksähnlichen Betrieben:
- Eintragungsbestätigung der Handwerkskammer
Bei erlaubnispflichtigem Gewerbe:- Kopie der entsprechenden Erlaubnis bzw. Konzession
Bei persönlicher Vorsprache genügt die Vorlage der jeweiligen Originale.
Hinweis:
Bei Verlagerung des Gewerbebetriebs in einen anderen Meldebezirk ist eine
Gewerbeabmeldung zwingend erforderlich. In dem künftigen Meldebezirk ist das
Gewerbe erneut zur Anmeldung zu bringen.
Gewerbeabmeldung
- Ausgefüllte Abmeldung ohne weitere Anlagen
- Bei persönlicher Vorsprache genügt die Vorlage des Personalausweises oder des Passes mit letzter Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes.
Hinweis:
Bei Verlagerung des Gewerbebetriebs in einen anderen Meldebezirk ist eine
Gewerbeabmeldung zwingend erforderlich. In dem künftigen Meldebezirk ist das
Gewerbe erneut zur Anmeldung zu bringen.
Gebühren
Gewerbeanmeldung 20,- EUR
Gewerbeummeldung 20,- EUR
Gewerbeabmeldung kostenlos
Bei schriftlichen Gewerbeanmeldungen fügen Sie bitte einen
Verrechnungsscheck bei, ansonsten wird Ihnen der Betrag in Rechnung
gestellt.
Formulare:
zur Anmeldung
zur
Ummeldung
zur Abmeldung
Beiblatt für juristische Personen
Bei persönlicher Vorsprache benötigen Sie kein ausgefülltes Formular, da
die Daten direkt erfasst werden.
Ansprechpartner
Für weitere Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Gewerbemeldestelle unter folgender Telefonnummer zur Verfügung:
Stadt Velbert/ Fachgebiet Ordnung und Gewerbe
Gewerbemeldestelle
Thomasstr. 1a / Gebäude B, Zimmer: B 322
Frau Tanja Ringel
Tel.: 02051/26-2312, Telefax: 02051/26-2588
tanja.ringel(AT)velbert.de
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