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Gewerbemeldung

Zunächst vorab zur Information:

Hier erhalten Sie Informationen zur Unternehmensgründung:
Startercenter NRW - Starthilfe für junge Unternehmen

Für zahlreiche Aufgaben im gewerblichen Bereich (z.B. Arbeitsschutz, Mutterschutz) sind die Bezirksregierungen - zuständig. Sie erreichen sie über das:
Bürgerportal Arbeitsschutz NRW.

Jeder Gewerbetreibende unterliegt der Anzeigepflicht nach § 14 Gewerbeordnung (GewO). Aus diesem Grund sind Gewerbeanmeldung, -ummeldung und -abmeldung zwingend vorgeschrieben.

Die Gewerbemeldung kann persönlich in der Gewerbemeldestelle, Thomasstr. 1 a, Gebäude B, Raum: B 322, 42551 Velbert, oder schriftlich per beigefügtem Vordruck (inkl. der erforderlichen Unterlagen) erfolgen. Die Zusendung per Fax (02051) 26-2588 ist zulässig.
Es ist auch möglich, sich bei diesem Vorgang vertreten zu lassen. Hierzu benötigt der Vertreter eine schriftliche Vollmacht zur Vorlage bei der Gewerbemeldestelle.

Allgemeinformulierungen bei Gewerbeanmeldungen und - ummeldungen wie z.B. Service, Dienstleistungen, Handel mit Waren aller Art, Promotion, etc. können als Tätigkeit nicht berücksichtigt werden. Die Tätigkeit muss genau bezeichnet sein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Hinweis: Gewerbemeldungen per E-Mail sind wegen der fehlenden Unterschrift nicht zulässig.

Gewerbeanmeldung und -ummeldung

  • Kopie des Personalausweises oder des Passes mit letzter Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
    Bei ausländischen Gewerbetreibenden (nicht EU):
  • Kopie der für die angemeldete Tätigkeit erforderlichen Aufenthaltsgenehmigung

    Bei juristischen Personen:
  • Bei Eintragung im Handelsregister Kopie eines unbeglaubigten Handelsregisterauszuges.
  • Bei in Gründung befindlichen Firmen ein vom Notar beglaubigter Gesellschaftervertrag (bei einer GmbH & Co.KG wird auch der Handelsregistereintrag der Komplementär-GmbH benötigt).
  • Bei Sitzverlegung den bisherigen Handelsregisterauszug und ein vom Notar beglaubigter Gesellschaftervertrag über die Verlegung oder die bereits erfolgte Eintragung in das neue Handelsregister als unbeglaubigte Kopie.

    Bei ausländischen juristischen Personen:
  • Nachweis der Eintragung im Handelsregister und eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache
  • Bei Handwerkern oder handwerksähnlichen Betrieben:
  • Eintragungsbestätigung der Handwerkskammer

    Bei erlaubnispflichtigem Gewerbe:
  • Kopie der entsprechenden Erlaubnis bzw. Konzession
     

Bei persönlicher Vorsprache genügt die Vorlage der jeweiligen Originale.

Hinweis:
Bei Verlagerung des Gewerbebetriebs in einen anderen Meldebezirk ist eine Gewerbeabmeldung zwingend erforderlich. In dem künftigen Meldebezirk ist das Gewerbe erneut zur Anmeldung zu bringen.
 

Gewerbeabmeldung

  • Ausgefüllte Abmeldung ohne weitere Anlagen
  • Bei persönlicher Vorsprache genügt die Vorlage des Personalausweises oder des Passes mit letzter Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes.

Hinweis:
Bei Verlagerung des Gewerbebetriebs in einen anderen Meldebezirk ist eine Gewerbeabmeldung zwingend erforderlich. In dem künftigen Meldebezirk ist das Gewerbe erneut zur Anmeldung zu bringen.
 

Gebühren

Gewerbeanmeldung 20,- EUR
Gewerbeummeldung 20,- EUR
Gewerbeabmeldung kostenlos

Bei schriftlichen Gewerbeanmeldungen fügen Sie bitte einen Verrechnungsscheck bei, ansonsten wird Ihnen der Betrag in Rechnung gestellt.

Formulare:

zur Anmeldung
zur Ummeldung
zur Abmeldung
Beiblatt für juristische Personen

Bei persönlicher Vorsprache benötigen Sie kein ausgefülltes Formular, da  die Daten direkt erfasst werden.

Ansprechpartner

Für weitere Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gewerbemeldestelle unter folgender Telefonnummer zur Verfügung:

Stadt Velbert/ Fachgebiet Ordnung und Gewerbe
Gewerbemeldestelle
Thomasstr. 1a / Gebäude B, Zimmer: B 322
Frau Tanja Ringel
Tel.: 02051/26-2312,  Telefax: 02051/26-2588
tanja.ringel(AT)velbert.de
   

Öffnungszeiten

 

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