Aktuelle Informationen zu den Leistungen „Bildung und Teilhabe“
Schulbeihilfe jetzt beantragen
Wer im Monat August Anspruch auf Wohngeld oder Kinderzuschlagsgeld hat, kann
jetzt die Schulbeihilfe für das Schuljahr 2011/2012 beantragen. Für den Monat
August werden 70,00 € ausgezahlt.
SGB II- und SGB XII-Berechtigte müssen nur für die Schulbeihilfe keinen
gesonderten Antrag stellen, sie erhalten die Beihilfe zusammen mit der
Regelleistung ausgezahlt.
Was ist Bildung und Teilhabe?
Rückwirkend ab dem 01.01.2011 ist das Bildungs- und Teilhabepaket in Kraft
getreten. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem
Einkommen haben nun die Möglichkeit, z.B. an dem gemeinsamen Mittagessen in der
Schule und dem Kindergarten oder an Angeboten für Sport, Kultur und Freizeit
teilzunehmen.
Wer hat Anspruch?
- SGB II – Berechtigte
- SGB XII – Berechtigte
- Wohngeldberechtigte sowie- Kinderzuschlagsempfänger
nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
Welche Leistungen kann ich beantragen?
- Kosten für Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten der Schule oder des
Kindergartens
- Pauschalen für Schulbeihilfe, z.B. für Schultasche, Sportzeug, Füller und
Stifte
- Kosten für Schülerbeförderung (in Einzelfällen möglich, wird im Regelfall über
das
Schokoticket abgedeckt sein)
- Kosten für Lernförderung, d.h. Nachhilfe bei konkreter Versetzungsgefährdung
- Zuschüsse für das gemeinschaftliche Mittagessen an Schulen und Kindergärten
- Mitgliedsbeiträge für kulturelle und sportliche Aktivitäten,
z.B. Sportverein, Musikschule: maximal monatlich gesamt bis zu 10,00 €
Wo kann ich die Anträge stellen?
Ansprechpartner für das Jobcenter ME-aktiv:
www.jobcenter-mettmann.de
Ansprechpartner für das Sozialamt:
Frau Monika Schulz, Tel: 02051/26-2468 und Frau Vera Mertinat, Tel:
02051/26-2422.
Darüber hinaus stehen Ihnen die Ansprechpartner für Ihre Grundleistungen auch
für weitere Auskünfte der Bildung und Teilhabe zur Verfügung.
Die Formulare zur Antragstellung sowie die Vordrucke der erforderlichen
Bescheinigungen können hier heruntergeladen werden:
Antragsformulare (pdf)
Antrag
auf Leistungen der Bildung und Teilhabe nach SGB II/ SGB XII
Antrag
auf Leistungen der Bildung und Teilhabe nach BKGG
(Wohngeld - und
Kinderzuschlagsempfänger)
Anlage
1: Bescheinigung „Ausflüge/ Klassenfahrten"
Anlage
2: Bescheinigung „Lernförderung“
Anlage
3: Bescheinigung gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung
Weitere Infos
Nähere Informationen zur Bildung und Teilhabe finden Sie auch auf der
Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sowie auf der Seite
des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes
Nordrhein-Westfalen:
http://bildungspaket.bmas.de
http://www.mais.nrw.de
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